Dubai: Einreisestopp für Medikamente

Reiseveranstalter muss vor der Buchung auf Einfuhrbestimmungen hinweisen

onlineurteile.de - Ein Berliner hatte für sich und seine Frau bei einem Reiseveranstalter eine Pauschalreise nach Dubai gebucht. Ein paar Wochen vor dem Urlaub erfuhr er, dass die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) für zahlreiche Medikamente ein Einfuhrverbot verhängt haben.

Aus diesem Grund kündigte der Kunde den Reisevertrag: Seine Frau sei auf die Einnahme von Arzneimitteln angewiesen, von denen es ungewiss sei, ob man sie nach Dubai mitnehmen dürfe. Wenn der Veranstalter ihn über das Problem informiert hätte - wozu er verpflichtet gewesen wäre! -, hätte er die Reise nicht gebucht. Oder seine Frau hätte sich zumindest rechtzeitig um ein Attest bemüht.

Das Landgericht Berlin verurteilte das Unternehmen dazu, zwei Drittel des Reisepreises zurückzuzahlen (38 O 43/11). Reiseveranstalter müssten ihre Kunden vor Vertragsschluss über alle Umstände informieren, die eine Reise verhindern könnten - sofern die potenziellen Hindernisse bekannt oder unschwer festzustellen seien.

Wenn in einem Urlaubsland für Medikamente strenge Einfuhrbestimmungen gelten, müsse der Reiseveranstalter den (oder die) Vertragspartner darauf hinweisen. Das gelte jedenfalls dann, wenn diese Regelungen für jedermann, also auch für den Reiseveranstalter, leicht zu finden seien; im konkreten Fall auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.

Allerdings treffe den Kunden ein Mitverschulden, weshalb er ein Drittel des Reisepreises tragen müsse: Denn angesichts der Krankheit seiner Frau hätte er - oder seine Frau - sich auch selbst um die Modalitäten der Einfuhr kümmern müssen.