Dubai-Reise fiel mangels Visum ins Wasser
onlineurteile.de - Im Ruhrgebiet leben viele Menschen türkischer Herkunft. Manche haben einen deutschen Pass und sprechen hauptsächlich ihre Muttersprache, andere sind türkische Staatsangehörige und sprechen perfekt Deutsch. Kurz: Die Sprache erlaubt keinen Rückschluss auf die Staatsangehörigkeit. Das wurde einem (deutsch und türkisch sprechenden) Kunden zum Verhängnis, der in einem Ruhrpott-Reisebüro eine ziemlich teure Reise nach Dubai gebucht hatte.
Als er an sein Reiseziel fliegen wollte, wurde ihm dies verweigert, weil ihm die nötigen Reisedokumente fehlten. Türkische Staatsangehörige brauchen für Reisen in die Emirate ein spezielles Visum. Darüber hatte man den Mann im Reisebüro aber nicht informiert. Also schulde ihm das Reisebüro Schadenersatz, meinte er: Die Mitarbeiterin des Reisebüros sei für sein Malheur verantwortlich. Sie hätte ihn fragen müssen, ob er Türke sei — schließlich habe er sich im Reisebüro mit dem Geschäftsführer auf Türkisch unterhalten.
Das sah auch das Amtsgericht so und verurteilte den Reiseveranstalter, dem verhinderten Dubai-Reisenden 4.414 Euro zurückzuzahlen. Doch das Landgericht Duisburg beurteilte den Fall anders (7 S 33/12). Reiseveranstalter — und Reisebüros als ihre Vermittler — seien zwar verpflichtet, Kunden vor Vertragsschluss über die erforderlichen Reisedokumente aufzuklären. Das gelte aber nur für deutsche Kunden und EU-Bürger.
Vorsorglich alle Reisenden ungefragt darauf hinzuweisen, dass für Staatsangehörige von Staaten außerhalb der EU (so genannte "Drittstaaten") andere Einreisebestimmungen gelten, wäre zu viel verlangt von einem Reisebüro: Diese Information stehe in den "Wichtigen Hinweisen" im Reisekatalog und könne außerdem — jedenfalls bei Fernreisen — bei den Kunden als bekannt vorausgesetzt werden. Letztlich sei es Sache des Reisenden, sich die erforderlichen Dokumente zu beschaffen.
Reisebüros müssten nicht jeden Kunden nach seiner Staatsangehörigkeit fragen. Zur Information über Visa etc. wären die Mitarbeiter des Reisebüros nur verpflichtet gewesen, wenn sie unschwer hätten erkennen können, dass der Kunde Türke war. Das treffe aber nicht zu. Ein türkischer Name und ein Beratungsgespräch in türkischer Sprache sei "kein Indikator für die Staatsangehörigkeit". Viele deutsche Staatsbürger, die aus der Türkei stammten, sprächen Türkisch.