Durch Neubau den eigenen Weg verbaut ...
onlineurteile.de - Das Grundstück war früher mit einer Straße verbunden. Dann wurde das Gebäude auf dem Grundstück erweitert und die Grundstücksfläche bis zum letzten Zentimeter ausgenutzt. Konsequenz: Nach den Bauarbeiten konnte man den hinteren Bereich des Grundstücks nicht mehr anfahren. Der Grundstückseigentümer verlangte nun vom Nachbarn, ihm einen "Notweg" über sein Grundstück einzuräumen. Erwartungsgemäß stellte sich aber der Nachbar quer und verweigerte die Durchfahrt. Es kam zum Rechtsstreit.
Die Richter des Oberlandesgerichts Celle sahen das Verhalten des Grundstückseigentümers als willkürlich an und wiesen seine Klage auf Duldung ab (4 U 133/02). Er hätte beim Bau die (früher vorhandene) Zufahrtsmöglichkeit erhalten müssen. Schließlich habe er über das Problem mit der Zufahrt Bescheid gewusst, als er den Erweiterungsbau in Angriff genommen habe. Nachdem er zielstrebig die Verbindung seines Grundstücks zu öffentlichen Verkehrswegen beseitigt habe, könne er nun nicht vom Nachbarn verlangen, Durchgangsverkehr auf seinem Grundstück hinzunehmen.