Durstige Bäume in Nachbars Garten

Kein Schadenersatz für Risse im Fundament eines Hauses

onlineurteile.de - Schon 1990, als die Familie ihr Zweifamilienhaus baute, waren die Eichen auf dem benachbarten Gemeinde-Grundstück im Bebauungsplan als erhaltenswerter Baumbestand ausgewiesen. Eigentlich hatte die Familie es auch ganz schön gefunden, dass nebenan alte Eichen standen. Dann aber zeigten sich im Laufe der Jahre Risse im Fundament des Zweifamilienhauses.

Nach einigem Suchen führte die Hauseigentümerin den Schaden auf den großen Durst der alten Bäume zurück. Sie forderte deshalb von der Gemeinde 21.500 Euro für die Instandsetzung des Gebäudes. Keine Chance, entschied das Landgericht Coburg (12 O 399/07).

Wer sein Haus neben einem Grundstück mit großem Baumbestand baue, müsse Vorsorge treffen, dass der Wasserbedarf der Pflanzen sein Gebäude nicht schädige. Die Bauherrin hätte beim Bau für ein entsprechend tiefes Fundament sorgen müssen, um spätere Setzungsrisse zu vermeiden.

Die Gemeinde treffe keine Schuld. Damals habe es keinerlei Anhaltspunkt dafür gegeben, dass der Durst der Eichen für das Gebäude eine Gefahr darstellen könnte. Ohne konkrete Signale in diese Richtung hätte die Bauherrin während des Baus von der Gemeinde auch nicht verlangen können, vorsorglich die Wurzeln zu kappen oder gar die Bäume zu fällen.