DVD per Internet

Beim Versand von Filmen ist der Jugendschutz zu berücksichtigen

onlineurteile.de - Ein Versanddienst, der Filme auf DVD verleiht, ging gegen einen Wettbewerber vor. Der Konkurrent dürfe nicht länger Filme per Post verschicken, die erst ab 18 Jahren freigegeben seien, forderte das Unternehmen. Begründung: Der Verleiher nehme Bestellungen per Internet entgegen. Beim Postversand sei aber nicht gesichert, dass diese Filme nur an volljährige Empfänger übergeben würden.

Diesem Vorwurf schloss sich das Oberlandesgericht München an (29 U 2745/04). Das Vorgehen des verklagten Versanddienstes verstoße gegen die Bestimmungen des Jugendschutzes: Minderjährige dürften keine jugendgefährdenden Filme in die Hand bekommen. Der Versanddienst überprüfe zwar (mit dem POSTIDENT-BASIC-Verfahren der Deutschen Post AG) die Identität des Bestellers und dessen Alter. Damit sei aber noch keineswegs garantiert, dass die Sendung bei der Auslieferung nur an volljährige Personen ausgehändigt werde - zumal der Verleiher Familienfilme gleichartig verpacke und verschicke. Minderjährige Familienmitglieder könnten ungeeignete Sendungen in Empfang nehmen und öffnen, obwohl sie nicht an sie adressiert seien. Künftig müsse der Versanddienst deshalb die Filme per "Einschreiben eigenhändig" versenden.