E-Zigarette ist kein zulassungsbedürftiges Medikament

Urteile in einem Satz

onlineurteile.de - Anders als das Bundesinstitut für Arzneimittel hat das VG Köln die so genannte "E-Zigarette" nicht als zulassungsbedürftiges Arzneimittel eingestuft:

Sie besteht aus einem Verdampfer mit Akku und einem Papierfilter mit Liquid-Depot inklusive Nikotin, die vom Akku erzeugte Wärme verdampft die Depot-Flüssigkeit, den Dampf mit Tabakaromen und Nikotin atmet der Raucher beim Inhalieren ein; Begründung: Auch wenn Nikotin anderweitig als Arzneistoff zu medizinischen Zwecken eingesetzt werde, befriedige es hier das Bedürfnis des Rauchers nach dem Genussmittel Nikotin und diene keinem therapeutischen Zweck.