E-Zigarette ist nicht "gesundheitlich unbedenklich"

Urteile in einem Satz

onlineurteile.de - Die Werbung eines Lebensmittel-Discounters für die E-Zigarette ("Clever Smoke" "die gesündere Art zu rauchen", "die geniale Alternative für den vollen Rauchgenuss") ist unzulässig, denn die elektronische Zigarette ist nicht so harmlos, wie die Werbung suggeriert;

weil das Produkt z.B. Alkohol enthält, rät der Hersteller schwangeren Frauen, vor dem Konsum unbedingt einen Arzt zu konsultieren; auch für Menschen mit Atemwegsproblemen, für Allergiker und für trockene Alkoholiker ist die E-Zigarette keineswegs "risikolos und unbedenklich".