eBay-Auktion: Verkäufer schickt falsches Instrument
onlineurteile.de - Im Internet-Auktionshaus eBay ersteigerte ein Musiker einen Jazz Bass (genaue Typenbezeichnung für Kenner: Jazz Bass Fender Kopie schwarz-weiß mit Gigbag). Doch der Händler lieferte einen anderen Bass. Damit fand sich der Musiker nicht ab: Er wolle genau das Instrument, das im Internet - mit Foto! - angeboten wurde. Da pochte der Verkäufer darauf, dass er mit dem Kunden im Kaufvertrag vereinbart hatte, jegliche Gewährleistung für Mängel der Ware sei ausgeschlossen. Damit hatte der Händler beim Amtsgericht Aachen allerdings keinen Erfolg (10 C 69/05).
Der Gewährleistungsausschluss greife im konkreten Fall nicht, so der Richter. Der beziehe sich auf die Beschaffenheit der Sache, die laut Vertrag gekauft wurde. Hier gehe es aber nicht um Mängel der erworbenen Ware. Vielmehr habe der Händler ein Instrument geliefert, das der Käufer gar nicht ersteigert habe. Kaufgegenstand sei nur der Bass, der auf dem - bei eBay während der Auktionszeit im Internet eingestellten - Foto abgebildet sei. Und den habe der Verkäufer nicht geliefert, also den Kaufvertrag nicht erfüllt. Er sei verpflichtet, das nachzuholen und das falsche Instrument zurückzunehmen.
Den Gewährleistungsausschluss auch für eine falsche Lieferung gelten zu lassen, widerspräche dem Grundsatz von Treu und Glauben und dem Geschäftsinteresse aller Auktions-Teilnehmer. Denn dies würde den Verkäufern die Möglichkeit eröffnen, völlig andere, unter Umständen wertlose Sachen zu verschicken.