Ehefrau geht bei der Scheidung leer aus ...
onlineurteile.de - Das Paar hatte 2004 geheiratet, weil ein Kind unterwegs war. Keine vier Jahre lebten die Eheleute zusammen, dann ging die Ehe in die Brüche. Der mittlerweile fünf Jahre alte Sohn blieb beim Vater, der ihn betreut und allein für seinen Unterhalt aufkommt. Die 30-jährige Ehefrau hat keine Berufsausbildung absolviert. Sie arbeitete vor der Ehe als Aushilfskraft in einem Supermarkt auf 400-Euro-Basis.
Das Familiengericht hatte der Frau im Scheidungsverfahren Unterhalt verweigert. Ihr Einspruch blieb erfolglos: Das Oberlandesgericht Köln bestätigte das Urteil (27 WF 220/09). Da die Ehefrau durch die Heirat keinerlei Nachteile hatte und die Ehe nur kurz war, wäre es unbillig, ihren Unterhaltsanspruch an den Lebensverhältnissen des Paares zu bemessen - zumal sich der ganztags berufstätige Ehemann intensiv um das Kind kümmere.
Unterhalt, der ihrem Lebensstandard entspreche, könne die Frau selbst verdienen, wenn sie sich ausreichend um einen Arbeitsplatz bemühen würde: 900 bis 1.000 Euro Gehalt könne eine ungelernte Kraft erzielen. Der pauschale Hinweis auf die schlechte Arbeitsmarktlage und fehlende Chancen genüge nicht, um einen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt zu begründen.
Chancen auf dem Arbeitsmarkt für ungelernte Arbeitskräfte verringerten sich nicht durch vier Jahre Kindererziehung. Die Frau habe nicht nachvollziehbar dargelegt, wo sie sich um welche Stelle bemüht habe. Sie betreue kein Kind, sei also zeitlich und örtlich flexibel. Auch ungelernten Kräften stünden durchaus Tätigkeiten offen: z.B. als Verkäuferin, als Mitarbeiterin in einer Tankstelle, in einem Parkhaus oder in einem Callcenter.