Ehefrau lebt im Pflegeheim

Ehemann will sich von ihr getrennt haben und so die Pflegekosten auf die Sozialhilfe abwälzen

onlineurteile.de - Die Ehefrau leidet an Alzheimer und lebt schon seit 2007 in einem Pflegeheim. Ihr Ehemann — und gerichtlich bestellter Betreuer — forderte vom Sozialhilfeträger, die Pflegekosten zu übernehmen, soweit die Pflegeversicherung sie nicht abdeckte (1.800 Euro monatlich). Die Behörde lehnte dies ab: Das Ehepaar sei nicht hilfebedürftig. Doch der Ehemann war der Ansicht, seine Pension und sein Vermögen müssten hier "außen vor bleiben". Denn er lebe schon lange von seiner Frau getrennt.

Im Namen der Ehefrau verklagte der Betreuer den Sozialhilfeträger auf Übernahme der Pflegekosten, scheiterte jedoch beim Landessozialgericht Hessen (L 7 SO 194/09). Sozialhilfe für Heimbewohner werde nur geleistet, wenn es für den Pflegebedürftigen und seinen Ehe- oder Lebenspartner unzumutbar sei, die Pflegekosten zu tragen, so das Gericht. Nur wenn der Ehe- oder Lebenspartner vom Pflegebedürftigen getrennt lebe, bleibe sein Einkommen und Vermögen unberücksichtigt.

Allein der Aufenthalt eines Partners im Pflegeheim belege nicht, dass die Partner getrennt lebten. Während der letzten Jahre und auch während des Prozesses habe der Ehemann keinerlei Willen zur Trennung erkennen lassen. Erst am Ende des Verfahrens habe er behauptet, sich von seiner Frau trennen und die Verantwortungsgemeinschaft aufgeben zu wollen — weil anders die Kostenübernahme durch die Sozialhilfe nicht zu erreichen war. Darüber hinaus habe der Ehemann und Betreuer nicht nachweisen können, dass das Vermögen allein ihm und nicht auch seiner Ehefrau gehörte.