Ehefrau lebt mit dem Schwiegersohn zusammen ...

Ehemann muss trotzdem Trennungsunterhalt zahlen

onlineurteile.de - Im Sommer 2002 trennte sich ein Ehepaar, weil die Frau mit ihrem Schwiegersohn eine Liebesbeziehung eingegangen war. Ein Jahr später reichte der Mann die Scheidung ein. Die Forderung seiner Verflossenen nach Trennungsunterhalt (341 Euro monatlich) wies er empört von sich: Nun der verlassenen Tochter helfen zu müssen und andererseits das Verhältnis seiner Frau zum Ehemann der Tochter durch Unterhalt zu unterstützen, sei für ihn unerträglich.

So sah es auch das Amtsgericht und erklärte das Verlangen der Ehefrau für "grob unbillig". Dieser Einschätzung mochte sich das Oberlandesgericht Jena nicht anschließen (1 UF 140/04). Wenn ein Ehegatte eine Beziehung zu einem anderen Partner aufnehme, erledige sich damit nicht automatisch der Anspruch auf Trennungsunterhalt. Da müsste schon ein schwerwiegendes und evidentes Fehlverhalten der Unterhaltsberechtigten vorliegen. Oder die neue Beziehung müsste wegen anstößiger Begleitumstände geeignet sein, den Ehemann bloßzustellen und in seinem Ansehen zu schädigen.

Das treffe hier aber nicht zu, auch wenn die "Konstellation völlig ungewöhnlich sei". Natürlich werde über diese Beziehung "getuschelt", das sei jedoch bei Ehescheidungen immer der Fall und werde sich bald wieder legen. Schließlich sei die Ehefrau mit ihrem neuen Partner in eine andere Stadt gezogen, so dass der Ehemann mit ihrer Beziehung nicht ständig konfrontiert werde.