Ehefrau vereinbart mit der Vermieterin Ausstieg aus dem Mietvertrag
onlineurteile.de - Etwa 100 Mark Mieterhöhung verlangte die Vermieterin 1998 von ihrem Mieter. Da fiel diesem ein, dass vor Jahren seine frühere Ehefrau den Mietvertrag mit unterschrieben hatte. Der Mann lehnte die Mieterhöhung mit dem Argument ab, dass nicht nur er, sondern auch seine Ex-Frau für die Miete einstehen müsse. Die Vermieterin habe damals seine Frau aus dem Mietverhältnis entlassen, ohne dass er als Mitmieter davon wusste. Deshalb sei diese Vereinbarung über den Ausstieg aus dem Vertrag gegenstandslos. Solange sich das Mieterhöhungsverlangen allein gegen ihn richte, werde er nicht zahlen.
Der Mann müsse der Mieterhöhung zustimmen, entschied dagegen das Landgericht Krefeld (2 S 69/02). Grundsätzlich sei zwar beim Ausscheiden eines Mieters aus dem Mietvertrag das Einverständnis des bleibenden Mitmieters notwendig. Jetzt könne sich der Mieter aber nicht mehr auf diesen Grundsatz berufen: Denn er habe die Vereinbarung seiner Frau mit der Vermieterin widerspruchslos hingenommen und das Mietverhältnis fortgesetzt. Als 1998 die Mieterhöhung präsentiert wurde, habe der Mann die Wohnung bereits drei Jahre allein bewohnt und bezahlt. Dieses Verhalten sei als Zustimmung zu der Vereinbarung zu werten, die seine Frau 1995 mit der Vermieterin getroffen habe. (Gegen das Urteil ist Revision eingelegt.)