Ehefrau verkauft nach der Trennung das Familienauto
onlineurteile.de - Die Familie besaß ein Auto, das auf die Ehefrau zugelassen und versichert war. Den Kaufpreis hatte der Ehemann finanziert. Seine Frau fuhr damit zur Arbeit. Ansonsten wurde das Fahrzeug, wie üblich, für gemeinsame Unternehmungen und Urlaub eingesetzt. Nachdem sich die Eheleute getrennt hatten, verkaufte die Frau den Wagen an einen Bekannten.
Ihr Mann protestierte: Das Auto gehöre zum Hausrat, darüber dürfe sie nicht allein und schon gar nicht gegen seinen Willen verfügen. Da sie den Wagen für berufliche Zwecke gebraucht habe, sei er ihr Eigentum gewesen und zähle nicht zum Hausrat der Familie, widersprach die Ehefrau. Vom Oberlandesgericht Düsseldorf wurde sie eines Besseren belehrt (2 UF 97/06).
Wenn das einzige Auto einer Familie für alle gemeinsamen Belange genutzt werde (Urlaub, Einkauf, Sport etc.), sei es dem Hausrat zuzuordnen. Daran ändere auch die Tatsache nichts, dass die Ehefrau damit zur Arbeit gefahren sei - letztlich dienten auch diese Fahrten dem Unterhalt der Familie. Wem der Wagen gehöre, spiele in diesem Zusammenhang keine Rolle (stehe er im Alleineigentum eines der Ehepartner, sei dies allerdings beim Zugewinnausgleich zu berücksichtigen). Was zum Hausrat zähle, dürfe nur mit dem Einverständnis beider Partner verkauft werden. Der Kaufvertrag sei daher unwirksam: Der Ehemann könne die Herausgabe des Autos verlangen.