Ehefrau verließ das Haus ...

Als Mitmieterin muss sie trotzdem weiterhin Miete zahlen

onlineurteile.de - 1987 hatte das Ehepaar ein Einfamilienhaus gemietet. Beide unterschrieben den Mietvertrag als gleichberechtigte Mitmieter. Viele Jahre später ging die Ehe kaputt, die Frau verließ das gemeinsame Haus. Ihr Mann kündigte zwar den Mietvertrag, verlangte aber für das verbleibende Jahr von seiner Frau die Hälfte der Miete. Diese weigerte sich und stellte sich auf den Standpunkt, er habe mit seinen ständigen "Eheverfehlungen" die Ehe zum Scheitern gebracht. Da er sie "quasi aus dem Haus geekelt" habe und allein drin wohne, müsse er jetzt auch allein zahlen.

Diese Ansicht teilte das Landgericht Mönchengladbach allerdings nicht (2 S 401/01). Beide Ehegatten hätten den Mietvertrag unterzeichnet und hafteten damit gegenüber dem Vermieter für die fälligen Zahlungen. Wegen des über zehn Jahre dauernden Mietverhältnisses liege die Kündigungsfrist bei 12 Monaten. Für dieses Jahr bestehe die gemeinsam eingegangene Zahlungsverpflichtung für beide fort. Wegen der langen Kündigungsfrist habe der Ehemann nicht die Möglichkeit, das Haus aufzugeben und sich eine kleinere und billigere Wohnung zu suchen.

Ob der Mann am Scheitern der Ehe schuld sei, spiele keine Rolle. Sein (angeblich) "treuwidriges Verhalten" habe mit dem Mietvertrag nichts zu tun. Bis zum Ende des Mietverhältnisses könne der Mann von der Mitmieterin einen Ausgleich für die Hälfte der Miete fordern, die er dem Vermieter zahle.