Ehefrau versicherte das Auto ihres Mannes
onlineurteile.de - Nach 30 Ehejahren ging eine Ehe in die Brüche. Der Ehemann hatte jahrelang seinen Mercedes auf den Namen der Frau versichert, weil diese als Lehrerin vom Versicherer einen günstigeren Tarif bekam. Für die erwachsene Tochter hatte die Familie einen VW Golf angeschafft. Nach der Trennung übertrug die Frau den Schadensfreiheitsrabatt, den ihr Mann durch unfallfreies Fahren erworben hatte, auf den Versicherungsvertrag für den VW Golf. Auf diese Weise sparte die Tochter über die Hälfte der Beiträge. Dem Vater passte das allerdings nicht: Er forderte von der Ex-Frau, ihm den Schadensfreiheitsrabatt zu übertragen.
Damit kam er beim Amtsgericht Reutlingen allerdings nicht durch (1 C 976/03). Dass die Ehefrau ihre Möglichkeit, den Wagen günstiger zu versichern, zu seinen Gunsten genutzt habe, verdanke sich der familiären Fürsorge. Auf derartige Zuwendungen bzw. Beiträge zum gemeinsamen Lebensunterhalt gebe es keinen Rechtsanspruch. Natürlich sei es richtig, dass der Vater als Fahrer des versicherten Autos für den Rabatt gesorgt habe. Andererseits habe er jahrelang von der günstigen Versicherung profitiert. Es stehe daher der Ehefrau zu, diese Option (plus den damit verbundenen Rabatt) nun für die Tochter zu nutzen.