Ehemann blieb allein in der Mietwohnung
onlineurteile.de - 1992 hatte das Ehepaar die Wohnung gemeinsam gemietet, zahlte dafür 500 Mark (netto) im Monat. 1995 trennten sich die Eheleute. Die Frau verließ die Wohnung und vereinbarte mit der Vermieterin, das Mietverhältnis zwischen ihnen sei beendet. Ihr Mann blieb und zahlte von da an die Miete allein. Im Frühjahr 1998 forderte die Vermieterin von ihm, einer Erhöhung der Miete auf 620 Mark monatlich zuzustimmen.
Der Mieter versuchte jedoch, die Steigerung mit einer Finte abzuwenden: Er berief sich darauf, nicht Alleinmieter der Wohnung zu sein. Hintergrund: Wenn mehrere Personen Mieter sind, können sie die Zustimmung zur Mieterhöhung nur zusammen erteilen. Das allein an den Ehemann gerichtete Mieterhöhungsverlangen der Vermieterin wäre damit zum Scheitern verurteilt gewesen.
Doch damit kam er nicht durch. Die Vermieterin hatte mit ihrer Klage Erfolg - zuletzt beim Bundesgerichtshof (VIII ZR 124/03). Ob die (inzwischen geschiedene) Ehefrau wirksam aus dem Mietvertrag entlassen wurde, könne sogar offen bleiben, meinten die Bundesrichter. Als die Vermieterin die Miete erhöhen wollte, habe der Mieter die Wohnung schon fast drei Jahre lang allein bewohnt. Und, als es um die Nebenkostenabrechnung ging, habe der Mieter der Vermieterin sogar vorgehalten, sie müsse berücksichtigen, dass Frau und Sohn hier nicht mehr wohnten. Unter diesen Umständen verstoße es gegen den Grundsatz von Treu und Glauben und sei unzulässig, wenn er darauf poche, seine Frau sei Mitmieterin und müsse der Erhöhung zustimmen. Das sei nicht erforderlich. Aber er müsse nun der Mieterhöhung zustimmen.