Ehemann schlägt Ehefrau
onlineurteile.de - In einem Ehestreit rastete ein Ehemann gehörig aus und wurde das erste Mal gegen seine Frau handgreiflich. Die Geprügelte nahm den Vorfall so ernst, dass sie beim Familiengericht die Scheidung beantragte und sogar um Gewaltschutz nachsuchte. Im ersten Gerichtstermin versprach der Ehemann, so etwas werde nicht mehr vorkommen. In einem weiteren Termin - es ging um den Kindes- und Trennungsunterhalt - konnten sich die Streithähne zu einem Vergleich durchringen.
Den Antrag der Ehefrau auf sofortige Scheidung wies das Amtsgericht Kissingen zurück (2 F 187/05). Eine Ehe sei gescheitert, wenn die Lebensgemeinschaft der Partner nicht mehr bestehe und nicht mehr zu erwarten sei, dass sie sich versöhnten. Dann könne die Ehe nach einem Jahr der Trennung geschieden werden. Lebten jedoch die Ehepartner noch nicht so lange getrennt, sei eine Scheidung nur in Härtefällen möglich.
Im konkreten Fall sei es für die Ehefrau nicht unzumutbar hart, das Trennungsjahr abzuwarten. Denn der Ehemann habe die Attacke bereut. Es sei bei dem einmaligen, wenn auch schwerwiegenden Vorfall geblieben. Die Parteien hätten sich in zwei Gerichtsterminen vernünftig verhalten und lebten zwischenzeitlich in verschiedenen Städten. Das Trennungsjahr habe durchaus seinen Sinn, betonte der Amtsrichter. Scheidungsanträge würden manchmal auch in Fällen zurückgenommen, in denen niemand daran geglaubt hätte.