Ehemann stirbt während des Scheidungsverfahrens

Erbt die Ehefrau unter diesen Umständen das Vermögen?

onlineurteile.de - Das wohlhabende Ehepaar lebte überwiegend in seinem Haus in Spanien. Dort blieben die Eheleute auch, nachdem sie sich 1988 getrennt hatten, und dort erhob der Ehemann Scheidungsklage. Die Ehefrau verweigerte die Scheidung und erhob Gegenklage. Im März 1991 starb der Ehemann. Zu diesem Zeitpunkt war das Scheidungsverfahren noch im Gange.

Ein naher Verwandter des Verstorbenen beanspruchte das Erbe: Die Witwe habe darauf kein Recht, argumentierte er, da die Ehepartner kurz vor der Scheidung standen. Das wurde von der Witwe bestritten: Bevor ihr Mann gestorben sei, habe er sich mit ihr versöhnt. Sie hätten gemeinsam entschieden, die Ehe nicht aufzulösen. Der Verstorbene habe das 1990 mehreren Zeugen mitgeteilt.

Während ihr die Vorinstanzen das Erbrecht absprachen, machte der Bundesgerichtshof der Witwe wieder Hoffnung (IV ZR 34/08). Auch wenn die Eheleute schon länger als ein Jahr getrennt lebten und die Scheidungsklage nicht zurückgenommen wurde, sei damit nicht bewiesen, dass zum Zeitpunkt des Todes die Ehe endgültig gescheitert war. Das sei aber die Bedingung für eine Scheidung.

Ob die Witwe das Erbrecht verloren habe oder nicht, hänge davon ab, ob damals eine Chance bestand, die eheliche Lebensgemeinschaft wieder herzustellen. Dafür habe die Frau einige Zeugen benannt, die aber von den Vorinstanzen nicht befragt worden seien. Das sei ein Fehler und verletze das Recht der Witwe auf rechtliches Gehör.

Diesen Fehler müsse das Oberlandesgericht nun ausbügeln und sich mit dem Erbfall noch einmal auseinandersetzen. Wenn das Gericht nach der Anhörung der Zeugen zu dem Schluss komme, dass die Ehe noch nicht gescheitert war, stehe der Witwe das Erbe zu.