Ehemann vor die Tür gesetzt

Kindeswohl erfordert Zuweisung der Ehewohnung an die Frau

onlineurteile.de - Bei einem Paar mit drei kleinen Kindern gab es des öfteren Zoff. Schließlich zog der Mann vorübergehend zu seinen Eltern. Freiwillig, erklärte die Ehefrau. Weil ihm seine Frau die Wohnungsschlüssel gestohlen habe und ihn nicht mehr in die Wohnung lasse, behauptete der Mann. Sie beantragte bei Gericht, ihr die Ehewohnung zuzuweisen, weil ihr Mann spielsüchtig sei, sie schlage und betrüge. Alles gelogen, konterte der Ehemann, seine Frau sei nur krankhaft eifersüchtig.

Beim Oberlandesgericht Celle zog er den Kürzeren (10 UF 268/05). Es könne offen bleiben, so die Richter, ob der Ehemann tatsächlich gewalttätig sei. Denn die Wohnung - die Familie lebte in einer 70 qm großen 3-Zimmerwohnung - sei zu klein und vom Zuschnitt her ungeeignet, eine Trennung der Eheleute innerhalb der Wohnung zu ermöglichen. Die Frau benötige die Räume für sich und die Kinder, während der Ehemann auch bei seinen Eltern wohnen könne.

Für die Kinder wäre es abträglich, wenn sie mit ihrer Mutter umziehen oder mit dem Vater in einer Wohnung leben müssten - trotz gravierender Auseinandersetzungen der Eheleute. Kinder bräuchten eine ruhige und entspannte Familiensituation. Ihre Bedürfnisse hätten Vorrang vor dem Interesse des Vaters, in der Ehewohnung zu bleiben.