Ehemann will Ehe anfechten
onlineurteile.de - Schon in früheren Jahren musste sich ein Mann wiederholt anhören, dass seine Freundin "fremdging". Nach sechs Monaten Bundeswehrdienst in Mazedonien und im Kosovo erkundigte er sich deshalb eingehend bei Freunden, ob sie ihm wohl treu gewesen sei. Dann kündigte sich Nachwuchs an - obwohl der Mann beim Geschlechtsverkehr stets Kondome verwendet hatte. Das hätten sie wohl an Silvester in Sektlaune vergessen, vermutete seine Freundin. Da der Soldat annahm, Vater zu werden, wurde geheiratet.
Doch schon bald focht er die Ehe an: Er sei nicht der Vater des Kindes, die Frau habe ihn arglistig getäuscht. Das Oberlandesgericht Stuttgart löste allerdings das Bündnis mit der untreuen Braut nicht auf (18 UF 300/2004). Prinzipiell sei zwar eine Ehe wegen arglistiger Täuschung aufzuheben, wenn sie wegen eines erwarteten Kindes geschlossen werde und die Frau trotz ausdrücklicher Nachfrage des Mannes verschweige, dass sie mit anderen Männern sexuelle Kontakte hatte.
Im konkreten Fall hätten sich dem Mann allerdings schon vor der Heirat Zweifel aufdrängen müssen, ob das Kind von ihm stammte: Zum einen wegen seiner Erfahrungen mit der Frau, zum anderen, weil er regelmäßig Verhütungsmittel benutzte. Wenn er "eigentlich schon Bescheid wisse", müsse ihn die Braut nicht von sich aus über ihre Seitensprünge aufklären. Dass er mit ihr darüber nicht gesprochen habe, sei unverständlich. Denn angesichts der Vorgeschichte hätte er allen Anlass gehabt, die Braut mit Zweifeln in Bezug auf die Abstammung des Kindes zu konfrontieren.