Ehemann zog aus, der Liebhaber ein
onlineurteile.de - Weil er seine Ehe für gescheitert hielt, zog ein Ehemann aus dem gemeinsamen Haus aus und ließ sogar die Schlüssel zurück. Dass danach der Liebhaber seiner Frau dort ein- und ausging, passte ihm aber auch nicht. Er zog vor Gericht und verlangte, der Liebhaber dürfe seinen Fuß nicht mehr über die Schwelle des Hauses setzen.
Die Klage hatte beim Landgericht Bonn keinen Erfolg (6 S 17/00). Das Scheidungsverfahren sei zwar noch nicht beendet, trotzdem stehe fest, dass keine Aussöhnung mehr zu erwarten sei. Der Ehemann habe das Haus freiwillig und endgültig verlassen. Es wäre sinnlos, seinen "ehelichen Lebensbereich" jetzt noch zu schützen, obwohl er sich daraus zurückgezogen habe.
Als Miteigentümerin an dem Haus könne seine Frau dort nach Belieben Besuch empfangen. Zwar sei der Ehemann ebenfalls Miteigentümer. Diese Tatsache gebe ihm aber nicht das Recht, seiner Frau vorzuschreiben, wer das Haus betreten dürfe und wer nicht.