Ehepaar hatte sich getrennt:

Finanzamt überwies die gesamte Steuererstattung aufs Konto der Ehefrau

onlineurteile.de - Zu dem Zeitpunkt, an dem die Eheleute ihre gemeinsame Steuererklärung eingereicht hatten, lebten sie noch zusammen. Als Überweisungskonto für die Steuererstattung hatten sie ein Bankkonto des Ehemannes angegeben. Dann trennte sich das Paar. Die Ehefrau rief beim Finanzamt an und erklärte, die Kontonummer habe sich geändert.

Kurz darauf erhielt der Sachbearbeiter ein Schreiben, in dem die Frau ihr eigenes Bankkonto nannte. Scheinbar war das Schreiben wieder von beiden Partnern unterschrieben - doch die Ehefrau hatte die Unterschrift ihres ungetreuen Gatten nachgeahmt. Prompt überwies ihr das Finanzamt den gesamten Betrag (fast 7.000 Euro), der dem Ehepaar jeweils zur Hälfte zustand.

Der Ehemann meldete sich beim Finanzamt und beschwerte sich, dass es die Steuererstattung nicht auf sein Konto eingezahlt habe. Seine Frau habe seine Unterschrift gefälscht. Das hätten die Finanzbeamten durch einen Vergleich mit der Unterschrift auf der Steuererklärung leicht erkennen können. Das bestritt wiederum das Finanzamt: Man habe keinen Anlass zu Zweifeln gehabt. Die Summe auf das zuletzt genannte Bankkonto zu überweisen, sei korrektes Vorgehen.

Das Finanzamt schulde dem Ehemann nach wie vor die Hälfte des Betrags, urteilte dagegen das Finanzgericht Düsseldorf (4 K 3880/09 AO). In der gemeinsamen Einkommensteuererklärung hätten beide Partner beantragt, den Erstattungsbetrag auf das dem Ehemann zuzurechnende Bankkonto auszuzahlen. Wenn so eine ausdrückliche Anweisung vorliege, dürfe das Finanzamt den Betrag nicht auf ein anderes Konto überweisen.

Da der Steuerpflichtige bestreite, mit der Änderung der Bankverbindung einverstanden gewesen zu sein und behaupte, seine Unterschrift sei gefälscht, sei ihm der Inhalt dieses Schreibens auch nicht zuzurechnen.