Ehescheidung: Trennungsjahr abgelaufen?
onlineurteile.de - In der Ehe hatte es schon länger gekriselt. Im Frühjahr 2008 zog der Ehemann aus der gemeinsamen Wohnung aus. Damit sollte das Trennungsjahr beginnen, das Voraussetzung für eine Ehescheidung ist. So hatten es die Ehepartner vereinbart. Doch im Sommer kehrte der Mann zurück, um "es noch einmal zu versuchen". Der Versöhnungsversuch dauerte vom 1. Juli bis Ende Oktober 2008. Danach trennte man sich erneut.
Als der Ehemann im Sommer 2009 einen Scheidungsantrag stellte, hielt ihm das Familiengericht den gescheiterten Versöhnungsversuch entgegen: Das Paar lebe noch nicht ein Jahr lang getrennt. Nun pochte der Mann aufs bürgerliche Gesetzbuch: Ein Zusammenleben über kürzere Zeit unterbreche das Trennungsjahr nicht. Doch das Oberlandesgericht Saarbrücken erklärte ihm, mit "kürzere Zeit" sei ein Zusammenleben von höchstens drei Monaten gemeint (6 WF 98/09).
Nur dann bleibe der Ablauf des Trennungsjahres unberührt. Bei Ehegatten, die vier Monate lang einen Versöhnungsversuch unternähmen, könne man jedoch nicht mehr so ohne weiteres davon ausgehen, dass sie sich endgültig voneinander abgewandt hätten. Daher habe das Zusammenleben im Sommer 2008 in seinem Fall das Trennungsjahr erneut in Lauf gesetzt. Der Ehemann müsse mit seinem Scheidungsantrag bis Ende Oktober 2009 warten.