Ehevertrag begrenzt nachehelichen Unterhalt

Entwickeln sich die Einkommensverhältnisse anders als gedacht, ist der Vertrag zu korrigieren

onlineurteile.de - Vor der Heirat hatte das Paar 1987 einen notariellen Ehevertrag geschlossen. Der nacheheliche Unterhalt sollte im Fall einer Scheidung auf das Gehalt eines Beamten der Besoldungsgruppe A 3 begrenzt bleiben. Beide Partner nahmen an, die schwangere Frau werde später wieder als Diplomkauffrau arbeiten und eigene Einkünfte erzielen. Diese Erwartung erfüllte sich nicht. Der Ehemann dagegen machte Karriere und verdiente - zum Zeitpunkt der Scheidung im Jahre 2003 - 11.000 Euro netto im Monat. Bei der Scheidung gab es Zoff über die Höhe des Unterhalts: Die Ehefrau erklärte den Ehevertrag schlicht für sittenwidrig.

Dieser Einschätzung mochte sich das Oberlandesgericht Karlsruhe nicht anschließen (16 UF 238/03). Gemessen an den wirtschaftlichen Verhältnissen des Paares bei der Heirat stelle die vertragliche Vereinbarung keinen großen Verzicht dar, der die Ehefrau eklatant benachteiligt hätte. Der Ehevertrag sei daher wirksam. Trotzdem müsse sich der Ehemann eine Korrektur dieser Vereinbarung gefallen lassen. Denn sein Einkommen sei sehr viel größer als seinerzeit vorhergesehen, während sich die Pläne der Ehefrau zerschlagen hätten.

Wenn sich die Vorstellungen eines Paares beim Abschluss des Ehevertrags nicht erfüllten, dürfe man die Konsequenzen nicht einen Partner allein tragen lassen. Letztlich habe das Paar gemeinsam entschieden, eine Hausfrauenehe zu führen. Dafür sei nun ein finanzieller Ausgleich fällig. Bei Vertragsschluss hätten die Partner angenommen, dass die Ehefrau in etwa so viel dazu verdienen werde, wie ihr an Unterhalt zustand. Deshalb müsse ihr der Ex-Ehemann nun monatlich das zweifache Grundgehalt der Beamtenbesoldungsgruppe A 3 überweisen.