Eigenes Auto, weniger BAföG

Auch auf dem Land ist es für Azubis zumutbar, den öffentlichen Nahverkehr zu benützen

onlineurteile.de - Azubi A wohnt im ländlichen Niederbayern — acht Kilometer von der nächsten Stadt entfernt. Um schneller zum Ausbildungsplatz zu kommen, benützte er ein eigenes Auto. Zu seinem Schrecken reduzierte deswegen das BAföG-Amt die Ausbildungsförderung. Bei einem finanziellen Engpass müsse A sein Auto zu Geld machen, teilte das Amt mit: Bei der Berechnung des BAföG sei es als Vermögen zu berücksichtigen.

Das fand der Auszubildende höchst ungerecht und zog gegen den Bescheid vor Gericht. Er wohne so abgeschieden, dass er ohne Wagen nur sehr mühsam zum Ausbildungsbetrieb komme und in der Freizeit kaum Freunde besuchen könne, argumentierte A. Als Azubi in einer Großstadt bräuchte er kein eigenes Auto und bekäme trotzdem den regulären BAföG-Satz. Es sei diskriminierend und eine unbillige Härte, ihm wegen des Wagens — ein alter Gebrauchtwagen und keine Luxuskarosse — die Unterstützung zu kürzen.

Den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) konnte A mit seinen Argumenten nicht überzeugen (12 ZB 12.1204). Das BAföG solle Lebensunterhalt und Ausbildung der Auszubildenden sicherstellen, nicht ihre Optionen in der Freizeit verbessern, so der VGH. Es sei nicht Aufgabe der Ausbildungsförderung, Unterschiede der Infrastruktur in Städten und im ländlichen Bereich auszugleichen.

Das eigene Auto bleibe bei der Berechnung des BAföG nur unberücksichtigt, wenn der Auszubildende ohne Auto seinen Ausbildungsplatz nicht oder nur sehr schwer erreichen könne. Für A sei es aber zumutbar, öffentliche Verkehrsmittel zur Arbeit oder zu den Freizeiteinrichtungen zu benützen. Dass es mit dem Auto wesentlicher schneller gehe, zähle nicht als Argument. Der Wagen sei jedenfalls nicht zwingend nötig, um die Ausbildung zu absolvieren.