Eigentümer beschließen Dämm-Maßnahmen

Vorher müssen sie die wesentlichen Entscheidungskriterien für die Sanierung kennen

onlineurteile.de - Eine Wohnungseigentümergemeinschaft hatte zur Eigentümerversammlung einen Baufachmann eingeladen, dessen Firma Häuser energetisch modernisiert. Er erläuterte verschiedene Maßnahmen, um die Wärmedämmung des Gebäudes zu verbessern. Ein Jahr später beschlossen die Eigentümer mit Mehrheit, grundsätzlich die Fenster, Keller und Dach zu dämmen.

Ein weiteres Jahr verging bis zur Kostenplanung. Jetzt sollte es losgehen, Art und Umfang der Arbeiten nach einem Ortstermin mit der Baufirma endgültig festgelegt werden. Nun erhob ein Eigentümer gegen die Sanierung prinzipielle Einwände. Die Dämm-Maßnahmen innen würden die Räume und die Fenster verkleinern. Damit sei er nicht einverstanden.

Da er überstimmt wurde, zog er gegen den Sanierungsbeschluss vor Gericht: Über die Folgen der Modernisierungsmaßnahmen sei er nie richtig informiert worden. So sah es auch das Amtsgericht München: Es erklärte alle Sanierungsbeschlüsse für unwirksam (485 C 28220/10).

Insbesondere die Wohnungen im Dachgeschoss würden durch die geplante Innendämmung kleiner und dunkler. Mit der Fensterfläche verringere sich der Lichteinfall, an jeder Wand würden dem Eigentümer einige Zentimeter Raum abgezwackt. Eine Wohnung, die an Volumen verliere, verliere auch an Marktwert.

Das müssten sich die Wohnungseigentümer also gut überlegen: Wiege die Einsparung bei den Heizkosten und der Beitrag zum Umweltschutz diesen Nachteil auf? Alternativen wie eine Außendämmung und deren höhere Kosten seien zu erwägen.

Das setze voraus, dass die Eigentümer über die Pläne, deren Konsequenzen und Alternativen Bescheid wüssten. Davon könne hier keine Rede sein. Bevor auf einer Eigentümerversammlung so weit reichende Entscheidungen gefällt werden, müssten den Eigentümern die wesentlichen Kriterien für diese Entscheidungen klar sein.