Eigentümer fordern Stimmzettel zurück

Urteile in einem Satz

onlineurteile.de - Ist bei einer Eigentümerversammlung die nötige Mehrheit für einen Beschluss nur zustande gekommen, weil zwei Eigentümer — die ihre Stimmen bereits bei der Verwalterin abgegeben hatten — ihre Stimmzettel zurückforderten und ihre Entscheidung änderten, ist dieser Beschluss unwirksam;

wurde dem Versammlungsleiter ein Stimmzettel einmal übergeben, ist ab diesem Zeitpunkt kein Widerruf mehr möglich — ließe man ihn zu, wären Abstimmungen größerer Eigentümergemeinschaften kaum noch praktikabel; nach Abgabe der Stimmzettel muss es dem Versammlungsleiter möglich sein, das Ergebnis der Abstimmung verbindlich festzustellen.