Eigentümer nicht zur Versammlung eingeladen
onlineurteile.de - Wird der Eigentümer einer Garage vom Verwalter nicht zur Eigentümerversammlung der Wohnanlage eingeladen — weil der Verwalter irrtümlich annimmt, er sei nicht teilnahmeberechtigt —, und beschließen die Eigentümer auf der Versammlung Abrechnungen, auf deren Grundlage die Eigentümergemeinschaft später den Garageneigentümer auf Zahlung rückständiger Hausgelder verklagt, sind diese Beschlüsse trotz der Nichteinladung gültig;
unwirksam wären sie nur, wenn der Verwalter den Eigentümer in böswilliger Absicht von der Teilnahme an der Versammlung ausgeschlossen hätte; da der Verwalter die Einladung jedoch aus Versehen unterließ, sind die Zahlungsbeschlüsse gültig und der Garageneigentümer muss das Hausgeld zahlen.