Eigentumsgarantie schützt vor Steuern nicht

Finanzgericht Nürnberg: Die Grundsteuer ist verfassungsgemäß

onlineurteile.de - Ein Grundeigentümer hatte gegen seinen Steuerbescheid geklagt: Grundsteuer zu erheben, verstoße gegen die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes, meinte er. Dem widersprach das Finanzgericht Nürnberg entschieden (4 K 632/2008).

Die Eigentumsgarantie schütze die Bürger nicht davor, dass der Staat ihnen Steuern auferlegt. Steuern hinderten die Wirtschaftssubjekte nicht daran, ihr Vermögen nach eigener Entscheidung zu ihrem privaten Nutzen einzusetzen - solange sie die Steuerzahler nicht übermäßig belasteten.

Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sei die Gestaltungsbefugnis des Gesetzgebers bei der Erschließung von Steuerquellen weit zu fassen. Er dürfe sich dabei von finanzpolitischen, volkswirtschaftlichen oder sozialpolitischen Erwägungen leiten lassen.

Grundsteuer auf Grundeigentum stehe den Kommunen zu. Das sei angemessen: Denn die mit der Grundsteuer verbundene Belastung von Grundstücken gleiche die Leistungen der Gemeinden für die Daseinsvorsorge aus.