Eigentumswohnung mit Macke
onlineurteile.de - Nur ca. 400 Meter von der Wohnanlage "Vogelherd" entfernt befand sich eine Mülldeponie. Als der Käufer einer Eigentumswohnung nachträglich davon erfuhr, verklagte er die Anlagevermittler auf Schadenersatz. Sie hätten ihn über die nahe Mülldeponie informieren müssen, meinte er.
Das Oberlandesgericht München gab ihm Recht und verurteilte die Anlagevermittler, den Kaufpreis herauszurücken, die Wohnung zurückzunehmen und Instandhaltungsrücklagen zu ersetzen (19 U 5369/04). Die Richter gingen davon aus, dass die Vermittler Bescheid wussten. Denn in der Verkaufsbroschüre des Bauträgers machte ein dicker Pfeil auf die Mülldeponie aufmerksam.
Diese Information hätten die Vermittler an den Käufer weitergeben müssen, so die Richter. Schließlich hänge der Wert einer Wohnimmobilie von solchen Umständen ab: Denn das Publikum erwarte in der Nähe einer Mülldeponie Belästigungen wie Gerüche, Gase usw. - selbst dann, wenn sie gar nicht existierten. Um Interessenten umfassend über alle Umstände unterrichten zu können, die für den Kaufentschluss von Bedeutung seien, müssten sich Vermittler selbst gründlich informieren. Oder zumindest den Kunden unmissverständlich mitteilen, dass dies versäumt wurde.