Eilige Trennung: Frau nahm Sohn mit
onlineurteile.de - Das unverheiratete Paar bekam 2007 einen Sohn. Das Sorgerecht übernahmen die Eltern gemeinsam, der Mann anerkannte die Vaterschaft. Kurz vor Weihnachten 2010 verließ die Frau nach heftigem Streit überstürzt ihren Lebensgefährten und zog mit dem Kind in eine andere Stadt. Mit Einverständnis des Vaters, behauptete die Mutter. Gegen seinen Willen, behauptete der Vater.
Anfang Januar beantragte der Mann, ihm die Alleinsorge oder wenigstens das Aufenthaltsbestimmungsrecht für den Jungen zu übertragen. Nach Gesprächen mit allen Beteiligten und dem Jugendamt stimmte das Familiengericht diesem Antrag zu. Die Mutter musste dem Vater das Kind übergeben.
Bis der Streit um das Sorgerecht entschieden und das dafür notwendige Sachverständigengutachten fertig sei, bleibe der Junge beim Vater, bestätigte das Oberlandesgericht Saarbrücken (6 UF 40/11). Dort sei das Kind sozial integriert und habe den Kindergarten besucht. Den Jungen in der ersten Phase der Trennung Hals über Kopf aus seiner gewohnten Umgebung herauszureißen, um "Fakten zu schaffen", widerspreche dem Kindeswohl.
Denn: Würde im Sorgerechtsverfahren beschlossen, dass der Vater den Jungen betreuen solle, müsste das Kind im Frühjahr nach wenigen Wochen schon wieder von der Mutter zum Vater umziehen und erneut die Bezugsperson wechseln. Umgekehrt sei es weniger gravierend: Werde der Mutter das Kind im Verfahren doch "zugesprochen", verzögere sich der Umzug in die andere Stadt nur eine Weile.
Allerdings werde das eigenmächtige, ja rücksichtslose Verhalten der Mutter zu bedenken sein, wenn es darum gehe, ihre Eignung fürs Kindererziehen zu beurteilen. Einen naturgegebenen Vorrang der mütterlichen Bindung zum Kind gebe es nicht mehr, zumindest dann nicht, wenn das Kind auch zum Vater eine gute Beziehung aufgebaut habe. Das sei hier der Fall: Der Junge habe sehr bestimmt den Wunsch bekundet, zum Vater zurückzukehren. Zumindest vorerst kehre jetzt Ruhe ein.