Ein Auto auf Reisen
onlineurteile.de - Im Sommer 2012 fuhr ein deutscher Staatsbürger mit einem alten Auto, das er für 250 Euro in der Schweiz gekauft hatte, über die Grenze nach Baden-Württemberg. Beim Zollamt meldete er den Lancia an: Er habe den Wagen sozusagen als Reiseausrüstung bei sich, erklärte er, bestimmt zu seinem persönlichen Gebrauch. Für Reisemitbringsel bis zum Wert von 300 Euro sei ja keine Einfuhrabgabe fällig
Der Zoll knöpfte ihm jedoch für die Einfuhr eines Gebrauchtwagens 77,94 Euro Gebühr ab. Dagegen wehrte sich der stolze Autobesitzer zunächst mit einem erfolglosen Einspruch und dann mit einer Klage beim Stuttgarter Finanzgericht (11 K 2960/12).
Ein Gebrauchtwagen sei ein Transportmittel und kein persönliches Gepäck, das — im Rahmen der so genannten Reisefreimenge von 300 Euro — von Einfuhrabgaben befreit sei, urteilte das Finanzgericht. Schon wegen seiner Größe und Schwere sei ein Auto nicht mit einem Koffer zu vergleichen (oder mit einer Ware im persönlichen Gepäck), den ein Reisender selbst tragen könne.
Aus der begehrten Abgabenbefreiung wurde daher nichts, obwohl der Wert des Lancia nicht einmal die Grenze von 300 Euro überschritten hätte. Das Hauptzollamt durfte dem Autokäufer Einfuhrumsatzsteuer plus Zoll abknöpfen.