Ein Bier namens "Champ" ...
onlineurteile.de - Eine Brauerei vertrieb unter anderem ein Bier namens "Champ". Sie hatte sich diesen Namen als Marke für verschiedene Getränke eintragen lassen: für Bier, aber auch für Sekt, Wein und Schaumwein. Das rief eine Organisation der französischen Champagnerwirtschaft auf den Plan. Um die Herkunftsbezeichnung zu schützen, wollte sie die missliebige Marke gelöscht wissen: Die Brauerei nutze Bekanntheit und guten Ruf des "Champagner" in unzulässiger Weise zur Absatzsteigerung, kritisierte sie und zog vor Gericht.
Das Oberlandesgericht Frankfurt gab jeder der beiden Parteien etwas Recht (6 U 86/01). Der Begriff "Champagner" sei weltweit ein Symbol für Exklusivität und daher bei "Trittbrettfahrern" beliebt, die diesen guten Ruf auf ihre Waren übertragen wollten, stellten die Richter fest. Auch die Marke "Champ" nutze ihn in unlauterer Weise aus, allerdings nur, soweit sie für Sekt, Wein und Schaumwein verwendet werde. Für diese Produkte müsse die eingetragene Marke gelöscht werden, weil Verbraucher bei ihnen eine Verbindung zu Champagner herstellen könnten.
Anders beurteilten die Richter die Bier-Marke "Champ". Bier unterscheide sich - durch Produktion und Eigenschaften - deutlich von Sekt und Schaumwein. Bier lasse keine Assoziation mit Champagner zu. Biertrinker dächten bei "Champ" eher an die Abkürzung des englischen Wortes "Champion" (Gewinner, Sieger). Die Brauerei könne daher ihr Bier weiterhin unter diesem Namen verkaufen.