Ein Café namens "Merci" ...

… beutet mit diesem Namen nicht das gute Image einer Schokoladenmarke aus

onlineurteile.de - Der Hersteller der bekannten Geschenk-Schokolade "Merci" ("Merci, dass es dich gibt") hat den Begriff als Marke schützen lassen. Er zog gegen eine X-GmbH gerichtlich zu Felde, die französische Bistros mit Feinkost betreibt und sie "Café Merci" nennt. Im Internet charakterisiert die X-GmbH ihre Restaurants als "Patisserie Boulangerie Traiteur". Der Merci-Produzent kritisierte, dass sie mit dem Namen "Café Merci" seine bekannte Marke und deren guten Ruf ausbeute.

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt wies die Unterlassungsklage ab (6 W 36/12). Schon möglich, dass der eine oder andere Gast bei "Café Merci" an Schokolade denke, so das OLG. Das bedeute aber noch nicht, dass der Ruf der Schokoladenmarke auf unlautere Weise ausgebeutet werde. Das träfe allenfalls zu, wenn die Gäste das Angebot des Cafés allein deshalb hochschätzten, weil sie die Schokolade kennen.

Das sei jedoch nicht anzunehmen. Wie sollte ein Bistro mit einem ganz anderen Angebot vom "Image" einer Schokoladenmarke profitieren? Die X-GmbH nenne nicht Süßwaren "Merci", sondern ihre Restaurants. Auf den Speisekarten tauche der Name gelegentlich auf ("Frühstück Merci). Dann wüssten die Gäste aber, dass es hier um die Hausspezialitäten des "Cafés Merci" gehe und nicht um Schokoladenspezialitäten.

Abwegig daher der Gedanke, Kunden könnten das "Café Merci" für einen Vorzeigeladen des Schokoladenherstellers halten. Der Geschäftsauftritt der Bistros im Internet und die Speisekarten ließen keinen Zweifel daran, dass das "Café Merci" für französische Bistrokultur und Feinkost stehe und nichts mit Schokolade zu tun habe. Die X-GmbH spiele auch nie mit der französischen Bedeutung des Namens (Merci = Danke), so wie der Schokoladenhersteller in seiner Reklame.