Ein Jahr USA für besseres Englisch
onlineurteile.de - 500 DM Unterhalt monatlich zahlte ein Vater an seinen Sohn. Im März 2004 schrieb ihm sein Filius, ein Gymnasiast, der die 10. Klasse besuchte: Papa sollte eine Klassenreise und einen USA-Aufenthalt von August 2004 bis Juni 2005 mitfinanzieren. Der Vater hielt das nicht für nötig und bekam Recht.
Das Oberlandesgericht Schleswig wies die Unterhaltsklage des Sohnes ab (15 UF 59/05). Dass so ein Auslandsaufenthalt für die persönliche Entwicklung und die Englischkenntnisse eines Schülers förderlich ist, bestritten die Richter nicht. Daraus sei aber keine Verpflichtung des Vaters abzuleiten, sich an den Kosten zu beteiligen. Der Unterhaltspflichtige müsse nur "notwendige Lebensbedürfnisse" finanzieren.
Doch von "angemessenem Ausbildungsbedarf" könne hier keine Rede sein. Nur wenige deutsche Gymnasiasten könnten sich längerfristige Auslandsaufenthalte leisten. Die meisten Schüler begnügten sich mit (weitaus günstigeren) mehrwöchigen Sprachschulaufenthalten in europäischen Ländern. Auch so könne man seine Sprachkenntnisse verbessern. Ein Jahr in Amerika sei nicht erforderlich, um ein gutes Englisch-Abitur zu schreiben. Dies überschreite den Rahmen der üblichen und gebotenen schulischen Förderung.