Ein Kfz-Schein im Handschuhfach
onlineurteile.de - Vom Betriebsgelände eines Gebrauchtwagenhändlers wurde ein Pick-Up geklaut. Der Händler hatte den Wagen im Internet für 9.500 Euro zum Verkauf angeboten. Wie bei allen Fahrzeugen der Firma befand sich der Fahrzeugschein in einer Mappe im Handschuhfach. Deswegen weigerte sich die Teilkaskoversicherung des Händlers, für den Verlust einzustehen: Er habe den Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt, warf sie ihm vor.
Dem widersprach das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg (5 U 153/09). Es verurteilte den Versicherer zur Zahlung. Einen Kfz-Schein im Wagen aufzubewahren, erhöhe die Gefahr eines Diebstahls nicht wesentlich, so das OLG. Das treffe nur in Ausnahmefällen zu, wenn der Schein offen im Auto liege und jemanden dazu verleite, es "aus Spaß" für eine Spritztour zu "knacken". In der Regel werde jedoch der Entschluss, ein Auto zu stehlen, vorab gefasst. Dabei spiele der Kfz-Schein überhaupt keine Rolle.
Der Schein erleichtere auch nicht den Verkauf des gestohlenen Fahrzeugs. Für einen eingeweihten Hehler sei er uninteressant. Und ein redlicher Kaufinteressent verlange den Kfz-Brief. An den äußeren Grenzen der EU würden in erster Linie die Fahrzeugidentifikationsnummern kontrolliert. Wenn ein Wagen zur Fahndung ausgeschrieben sei, könne man ihn anhand dieser Nummer identifizieren - gleichgültig, ob der Fahrer einen echten oder einen gefälschten Kfz-Schein vorweise.