Ein Pinscher wird zum Zankapfel ...

... eines Ex-Paares: Richterin überredet den Mann zum Nachgeben

onlineurteile.de - Als das Paar noch in Liebe vereint war, kaufte es gemeinsam für 950 Euro einen Rassehund - nennen wir ihn Bello. Der Deutsche Pinscher aus renommierter Zucht und mit 1-A-Stammbaum war vier Jahre alt und wanderte nach der Trennung des Paares eine Weile hin und her: Unter der Woche blieb der "Scheidungshund" beim Mann, am Wochenende nahm ihn die Frau zu sich.

Das ging über ein Jahr gut, dann beschloss die Frau, den Hund nicht mehr zurückzugeben. Begründung: Eigentlich gehöre Bello ja ihr, der Ex-Freund habe ihn ihr geschenkt (was der umgehend abstritt). Und der Ex-Freund nörgle dauernd an ihr herum, weil es dem Tier bei ihr angeblich schlecht gehe. Er werfe ihr vor, dass Bello Billigfutter bekomme, dass sie ihn wegsperre und das Tier deshalb oft krank sei. Diese Vorwürfe stimmten alle nicht, im Gegenteil: Ihr Ex-Lebensgefährte bringe Bello oft krank zurück.

Der ehemalige Freund zog vor Gericht, um durchzusetzen, dass Bello ihn unter der Woche wieder besuchen darf. Die zuständige Richterin am Amtsgericht München hielt jedoch die bisherige "Wechsellösung" angesichts der "verhärteten Fronten" nicht mehr für praktikabel.

Und sie gab den Streithähnen zu bedenken, dass der Hund verkauft werden müsse, wenn sie sich nicht einigten. Dann könnten sie den Erlös teilen, aber Bello wäre weg. Auch im Interesse des Tiers wäre es besser, diese Lösung zu vermeiden. Das sahen die Kontrahenten schließlich ein: Der Mann gab Bello auf. Seine Ehemalige zahlte ihm 425 Euro und durfte den Hund behalten.