Eineinhalb Jahre Freiheitsstrafe auf Bewährung ...

... für systematischen Internetvertrieb der Partydroge Gammabutyrolacton

onlineurteile.de - Im Internet stießen die Drogenfahnder auf die Website, über die man Gammabutyrolacton (GBL) beziehen konnte. Dieser Stoff wird zum einen legal in der chemischen Industrie eingesetzt, zum anderen als Partydroge konsumiert. Im Körper wird GBL innerhalb von einer Minute in Gammahydroxybuttersäure umgewandelt, die auf den Konsumenten euphorisierend wirkt. Bei zu hohen Dosen (oder gleichzeitigem Alkoholkonsum) kann GBL Schwindelanfälle, Übelkeit, Bewußtlosigkeit oder Koma auslösen. In seltenen Einzelfällen hat der Konsum auch schon zum Tod geführt.

Das für etwa 25 Euro pro Liter von einer Firma gelieferte GBL füllte der Betreiber der GBL-Website in kleinere Gefäße um und verkaufte es für 60 bis 70 Euro pro Liter an eine Vielzahl von Abnehmern in ganz Europa. Das Amtsgericht Hamburg verurteilte ihn wegen verbotenen Verkaufs bedenklicher Arzneimittel zu eineinhalb Jahren Gefängnis auf Bewährung (6104 Js 635/07).

Die Umstände seines Geschäfts erlaubten den Schluss darauf, so der Amtsrichter, dass er das GBL zum Konsum als Rauschmittel angeboten habe. Dass er sie legal verwendet habe, sei auszuschließen, weil der Drogenverkäufer dafür Fachkenntnisse in Chemie und einschlägige Produktionsanlagen bräuchte. Dass GBL gesundheitliche Schäden verursachen und zu Abhängigkeit führen könne, habe der Mann ebenso gewusst, wie dass er Illegales tat.

Vor dem Abschluss eines Geschäfts habe er sich stets nach der Rechtslage am Aufenthaltsort der Abnehmer erkundigt und nicht in Staaten geliefert, in denen der Verkauf von GBL verboten sei. Wie Zeugen aussagten, habe er sich intensiv mit dem Betäubungsmittelgesetz und der möglichen Strafbarkeit seines Verhaltens auseinandergesetzt. Doch die Gewinnmargen seien wohl zu verlockend gewesen. (Der Angeklagte legte gegen das Urteil Berufung ein.)