Einem Vater Kontakt zum Kind zu verbieten ...
onlineurteile.de - Als der Junge 1996 auf die Welt gekommen war, lief die Ehe noch ganz gut. Der Vater kümmerte sich intensiv um das Baby. Aber schon bald nahmen die Streitereien zwischen den Eheleuten zu - sie trennten sich, als der Bub zwei Jahre alt war. Ein paar Monate lang sah der Vater den Jungen regelmäßig. Doch im August 1999 erklärte die Mutter, sie werde keinerlei Kontakt mehr zwischen Vater und Kind zulassen. Seither bemühte sich der Vater vergeblich, die Gerichte versagten ihm das Besuchsrecht.
Im Jahr 2003 geschah dies erneut - mit der originellen Begründung, man könne nach Jahren der Trennung nicht mehr von einer engen persönlichen Beziehung zwischen Vater und Kind ausgehen. Der Bundesgerichtshof kippte diese Entscheidungen (XII ZB 40/02). Dass aktuell keine vertraute Beziehung bestehe, liege an der Mutter, die den Umgang verhindert habe und an den entsprechenden Gerichtsbeschlüssen.
Entscheidend sei, ob der Antragsteller in der Vergangenheit für das Kind eine enge Bezugsperson gewesen sei. Das treffe hier zu. Vater und Kind hätten längere Zeit in einer Wohnung gelebt, der Vater habe Verantwortung für den Sohn übernommen und auch nach der Trennung ständig Interesse am Kontakt bewiesen. Trotzdem müsse nun die Vorinstanz noch prüfen, ob regelmäßige Besuche beim Vater dem Wohl des Kindes dienten.