Einer (bucht) für alle
onlineurteile.de - Ein Rechtsanwalt buchte für mehrere Personen eine Flugreise (inklusive Hotelaufenthalt) nach Russland. Die Reiseveranstalterin übergab ihm die Reiseunterlagen gegen einen Scheck über 10.000 Euro. Einen Tag vor Reisebeginn teilte sie ihm mit, der Reisepreis sei nicht vollständig bezahlt. Deshalb werde sie die Reservierung der Zimmer stornieren. Der Rechtsanwalt antwortete sofort, er werde dafür sorgen, dass die offenen Rechnungen beglichen würden. Daraufhin machte die Reiseveranstalterin ihre Drohung nicht wahr.
Nach der Russlandreise war allerdings immer noch eine größere Summe offen. Die Klage der Reiseveranstalterin gegen den Anwalt wurde vom Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) abgewiesen (16 U 167/03 III). Bei einer Gruppenreise werden grundsätzlich die einzelnen Reisenden Vertragspartner des Reiseveranstalters, erklärte das OLG. Jeder einzelne Teilnehmer sei durch den Reisevertrag verpflichtet, den vereinbarten Reisepreis zu zahlen - es sei denn, der Vertreter der Gruppe übernehme ausdrücklich die Garantie für den gesamten Reisepreis.
Der Anwalt sei bei der Buchung erkennbar nur als Vertreter der Gruppenmitglieder aufgetreten. Als erster Ansprechpartner der Reiseveranstalterin habe der Rechtsanwalt zwar die Zahlung der Reisepreise zugesagt. Auch dieser Umstand begründe aber noch keine Haftung für den Gesamtpreis aller Teilnehmer. In seinem Fax habe er explizit darauf hingewiesen, zwischen ihm und der Reiseveranstalterin bestünden "keine rechtlichen Verbindungen". Das sei das Gegenteil einer Garantie.