Einkaufswagen macht sich selbstständig

Welche Versicherung muss für Lackschäden an fremdem Auto einstehen?

onlineurteile.de - Auf dem Parkplatz eines großen Verbrauchermarktes schob der Mann den vollgepackten Einkaufswagen zu seinem Auto. Einige Meter davor ließ er den Einkaufswagen los, um die Fernbedienung für die Zentralverriegelung seines Wagens aus der Hosentasche zu ziehen. Da machte sich der Einkaufswagen selbstständig, rollte auf einen Opel Corsa zu und hinterließ Kratzer im Lack. Von seiner privaten Haftpflichtversicherung wollte der Mann die Reparaturkosten ersetzt haben.

Doch das Amtsgericht Frankfurt belehrte ihn darüber, dass hier die Kfz-Haftpflichtversicherung zuständig sei (301 C 769/03 (70)). Schäden, die vom Eigentümer eines Fahrzeugs durch dessen Gebrauch verursacht würden, seien Sache der Kfz-Haftpflicht und bei der privaten Haftpflichtversicherung vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Sinn dieser Regelung sei die lückenlose Abgrenzung zwischen den beiden Versicherungsarten: Es sollten alle Schäden gedeckt sein, ohne sie doppelt zu versichern.

Der Versicherungsnehmer habe den Einkaufswagen losgelassen, um mit der Fernbedienung das Auto zu öffnen und seine Einkäufe einzuräumen. Er müsse sich daher an seine Kfz-Haftpflichtversicherung wenden: Wer sein Fahrzeug öffne, um es zu beladen oder zu entladen, mache - im Sinne der Versicherungsbedingungen - bereits "von seinem Fahrzeug Gebrauch".