Einsturz bei Abbrucharbeiten
onlineurteile.de - Irgendwie ging auf dieser Baustelle alles schief, dachte verärgert der Architekt. Dabei hatte er dem Bauunternehmer doch genau gesagt, wie er die eine Haushälfte abbrechen sollte! Und dann stürzte eine Wand der anderen Hälfte mit ein, weil die Bauarbeiter eine zu tiefe Baugrube gegraben hatten.
Ein Fehler des Bauunternehmers - das räumte auch das Oberlandesgericht Stuttgart ein. Dennoch lasteten die Richter dem Architekten Mitverschulden an (5 U 136/05). Abbrucharbeiten, bei denen ein bleibendes Gebäude gesichert werden müsse, erforderten einen gezeichneten Plan des Architekten, aus dem der "Unternehmer eindeutig das Gewollte erkennen" könne. Der Architekt dürfe sich nicht damit begnügen, den Bauunternehmer auf bestimmte DIN-Vorschriften zu verweisen und darauf zu vertrauen, dass mündliche Anweisungen auf der Baustelle befolgt würden.
In den kritischen Phasen eines Bauvorhabens - und dazu gehörten Abbrucharbeiten - müsse der Architekt außerdem dauernd vor Ort sein. Freilich sei die Wand eingestürzt, weil Bauarbeiter die Erde zu tief ausgehoben hätten. Das hätte der Bauunternehmer besser wissen müssen. Wegen mangelnder Planung und Verletzung der Bauaufsichtspflicht hafte aber auch der Architekt. Er müsse ein Drittel des Schadens ersetzen.