Eisblock fiel aus der Dachrinne auf ein Auto
onlineurteile.de - Im Januar 2010 hatte es ausgiebig geschneit. Tage später löste sich vom Dach eines Mietshauses ein Eisblock und stürzte auf einen dort geparkten Wagen. In der Dachrinne hatte sich Eis gebildet. Unter dem Gewicht der Masse gab sie allmählich nach und neigte sich zur Straße hinunter - bis der Eisblock keinen Halt mehr fand und abrutschte.
Die Vollkaskoversicherung der Autobesitzerin ersetzte zwar die Reparaturkosten für den Schaden am Autodach. Doch die Unfallgeschädigte forderte darüber hinaus von der Hausverwaltung Ersatz für 300 Euro Selbstbeteiligung und für die Mehrkosten bei der Kfz-Versicherung (Einstufung in eine andere Schadensfreiheitsklasse).
Zu Recht, wie das Landgericht Flensburg entschied (1 S 90/10). Eine marode Dachrinne habe den Schaden verursacht und die Hausverwaltung sei für Kontrolle und Wartung des Gebäudes verantwortlich. Die Dachrinne habe sich zwar nicht aus der Verankerung gelöst, aber so nach außen weggebogen, dass das Eis abrutschte. Die Halterungen seien wohl abgenutzt gewesen. Nicht nur dieser Umstand spreche für unzulängliche Kontrolle.
Der Eisblock habe sich überhaupt nur bilden können, weil die Regenrinne das Schmelzwasser nicht richtig beförderte. Eine Dachrinne müsse es so zügig zum Fallrohr ableiten, dass es nicht gefrieren könne - oder sie müsse so konstruiert sein, dass sie auch einem Eisblock Stand halten könne. Schließlich habe es sich nicht um ein unvorhersehbares Naturereignis gehandelt, nur um viel Schnee.
Ältere Dächer müssten mindestens einmal im Jahr kontrolliert werden, erst recht, wenn um das Gebäude herum lebhafter Publikumsverkehr herrsche. Noch dazu befinde sich die Dachrinne in einer Höhe von zehn Metern. Herab fallender Schnee oder Eisblöcke stellten also eine erhebliche Gefahr für Fußgänger und Autos dar. Von der Straße aus sei ihr Zustand nicht zu erkennen. Ein Mitverschulden der Autobesitzerin scheide daher aus.