Eisschnellläuferin Pechstein klagte vergeblich:

Sie wollte zurück in die Spitzensport-Förderung der Bundespolizei

onlineurteile.de - Die erfolgreiche Eisschnellläuferin Claudia Pechstein ist seit 1993 beim Bundesinnenministerium als Polizeivollzugsbeamtin tätig. Allerdings nicht wirklich als Polizistin, sondern eben als Spitzensportlerin. 2009 war sie wegen Dopingvorwürfen gesperrt und deshalb von der Bundespolizeisportschule Bad Endorf, wo sie trainiert hatte, an die Bundespolizeiakademie in Lübeck versetzt worden.

Dagegen wehrte sich die Eisschnellläuferin und verlangte, wieder in die Spitzenfördergruppe der Bundespolizei aufgenommen zu werden: Man habe sie zu Unrecht gesperrt. Außerdem zähle sie im Eisschnelllauf weiterhin zur Weltspitze und dürfe jetzt wieder an Wettkämpfen teilnehmen. Doch das Verwaltungsgericht Berlin ließ die Sportlerin abblitzen (VG 36 L 88.11).

Da der Staat den Spitzensport in erster Linie im öffentlichen Interesse fördere, sei es schon zweifelhaft, ob Frau Pechstein sich auf so etwas wie ein subjektives Recht auf Förderung berufen könne, so das Gericht. Auf jeden Fall sei aber die Entscheidung, sie nach Lübeck zu versetzen, sachlich begründet und rechtmäßig.

Angesichts einer geringen Zahl von Förderstellen müsse die Bundespolizei die förderungswürdigen Spitzensportler besonders sorgfältig auswählen. Neben dem Lebensalter der Eisschnellläuferin habe bei der Entscheidung gegen sie vor allem die Tatsache eine Rolle gespielt, dass Frau Pechstein nach den Regeln des Internationalen Olympischen Komitees nicht berechtigt sei, an den Olympischen Spielen in Sotschi 2014 teilzunehmen.

Das Ziel der Sportförderung sei es aber nun einmal, den Geförderten die Teilnahme an Weltmeisterschaften und Olympischen Spielen zu ermöglichen. Die Sportlerin könne künftig als Lehrkraft an der Lübecker Bundespolizeiakademie arbeiten, wenn sie wolle - das habe man ihr angeboten.