Elektriker will halbtags arbeiten

Betrieb muss zustimmen, wenn er eine Ersatzkraft einstellen kann

onlineurteile.de - Vielleicht wurde ihm die Schichtarbeit zu viel. Jedenfalls wollte ein Elektriker, der bei einem Getränkedosen-Hersteller beschäftigt war, nur noch halbtags arbeiten. Sein Chef war nicht begeistert: Dann müsse man einen zusätzlichen Elektriker einstellen. Und wie solle er so schnell jemand finden, der sich mit dem speziellen Verfahren im Betrieb ("Rockwell SPS Steuerungen") auskenne. Immerhin erkundigte sich der Unternehmer beim Arbeitsamt nach einem Elektriker mit solchen Spezialkenntnissen. Nach der Absage des Arbeitsamtes wurde auch der Wunsch des Angestellten nach Teilzeitarbeit abgelehnt.

Das war voreilig, entschied das Bundesarbeitsgericht (9 AZR 636/02). Arbeitnehmer hätten Anspruch auf verminderte Arbeitszeit, es sei denn, Teilzeitarbeit störe das Organisationskonzept des Betriebs. Müsse der Arbeitgeber wegen der Teilzeit eine Ersatzkraft suchen, bedeute dies noch keine Störung der betrieblichen Abläufe.

Möglicherweise sei es schwierig, einen Elektriker mit den nötigen Spezialkenntnissen aufzutreiben, räumten die Bundesrichter ein. Allerdings gebe es dazu eine Alternative: Das Unternehmen könnte als Ersatzkraft einen Elektriker ohne solche Kenntnisse einstellen und ihn auf diesem Spezialgebiet schulen - sofern dies ohne unverhältnismäßige Kosten möglich sei. Das sei für den Arbeitgeber durchaus zumutbar. Deshalb dürfe das Unternehmen den Antrag des Betriebselektrikers erst zurückweisen, wenn sich auf dem Arbeitsmarkt kein (zur Teilzeitarbeit bereiter) Elektriker finde.