Elementarversicherung abgeschlossen

Ein Eigentümer will die Kosten nicht mittragen

onlineurteile.de - Mit Mehrheit beschloss eine Wohnungseigentümergemeinschaft im Bergischen Land, eine Elementarversicherung gegen die Folgen von Naturkatastrophen (wie Erdbeben, Hagel, Überschwemmungen durch Starkregen etc.) abzuschließen. Ein Eigentümer protestierte dagegen und weigerte sich, die Kosten für die Versicherung mitzutragen: Die Ausgabe sei sinnlos, argumentierte der Mann, denn bei der Lage des Gebäudes seien Schäden der versicherten Art ausgeschlossen.

Der Beschluss der Eigentümerversammlung sei wirksam, entschied das Oberlandesgericht Köln (16 Wx 224/06). Eine Elementarversicherung abzuschließen, entspreche ordnungsgemäßer Verwaltung. Das Rheinland (und das Bergische Land im fraglichen Bereich) sei Erdbebengebiet. Eine zuverlässige Prognose in Bezug auf die Wahrscheinlichkeit künftiger Schäden sei natürlich unmöglich. Aber auszuschließen sei ein Erdbeben keineswegs.

Das gelte erst recht für die Folgen des gegenwärtigen Klimawandels. Extreme Wetterereignisse träten immer häufiger auf. Es entspreche daher geradezu wirtschaftlicher Vernunft, gegen entsprechende Schäden vorzusorgen. Sie seien vielleicht nicht sehr wahrscheinlich, aber im Fall des Falles mit hohen Schäden verbunden.