Eltern streiten um Reise nach Katar

Kontakt zu den Großeltern ist für Kinder wichtig

onlineurteile.de - Die schon länger getrennt lebenden Eheleute arabischer Herkunft konnten sich in dieser Frage einfach nicht einigen: Mit den beiden Kindern (sechs und acht Jahre alt) wollte die Frau ihre kranke Mutter in Katar besuchen. Der Vater fürchtete bei so einer weiten Reise allerlei Gefahren und verweigerte die Zustimmung. Das Sorgerecht hatten die Eltern gemeinsam. Schließlich musste sich das Oberlandesgericht Köln mit dem Familienzwist befassen (4 WF 4/04).

Hier gehe es um eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung, die eigentlich von den Eltern einvernehmlich geregelt werden sollte, betonten die Richter. Doch da dies unmöglich zu sein scheine, dürfe die Mutter entscheiden und die Reise durchführen. Denn ein Besuch bei den Großeltern sei wichtig für die Kinder, familiäre Kontakte förderten die geistig-seelische Entwicklung. In diesem Fall sei das nun einmal mit einer Fernreise verbunden. Doch deren Risiken hielten sich in vertretbaren Grenzen: Die Reisenden seien dort keineswegs "isoliert", sondern umsorgt. Die Mutter habe dort ihre Großfamilie, die sich um die Kinder kümmere, und sei mit der arabischen Kultur vertraut.