Eltern und Lehrerin über Kreuz

Schüler wurde in die Parallelklasse versetzt

onlineurteile.de - Die Eltern hatten einen richtigen Hass auf die Lehrerin ihres Sohnes: Sie krittelten mehrfach massiv an ihr herum, scheuten auch vor Dienstaufsichtsbeschwerden nicht zurück und schalteten sogar die Polizei ein. Das wiederum rief die Eltern von Mitschülern auf den Plan, die sich auf die Seite der Lehrkraft stellten. Da war für die Schulbehörde guter Rat teuer. Schlichtungsversuche bei Klassenkonferenzen und Elternversammlungen blieben erfolglos. Schließlich wollte man dem Hickhack ein Ende bereiten und versetzte den Schüler kurzerhand in die Parallelklasse.

Da er der Maßnahme widersprach, musste sich das Oberverwaltungsgericht Bremen mit dem Schulstreit befassen (2 B 305/02). Die Versetzung sei keine Sanktion gegen den Schüler, betonten die Richter. Es gehe hier nicht um die Schuldfrage. Vielmehr sei durch die unerträglichen Spannungen zwischen Eltern und Lehrerin der Schulfrieden so gestört, dass die Schule ihren Erziehungs- und Bildungsauftrag nicht mehr erfüllen könne. Deshalb habe die Schulbehörde einschreiten müssen. In die Parallelklasse zu wechseln, sei für den Schüler keineswegs unzumutbar, im Gegenteil: Die Versetzung biete ihm die Chance, in einem neuen Umfeld unbelastet am Unterricht teilzunehmen.