Elterngeld und Einkommen
onlineurteile.de - 2007 wurde das Elterngeld eingeführt und immer wieder müssen sich die Gerichte damit beschäftigen - vor allem, seit das Elterngeld auf die Sozialleistungen von Hartz-IV-Empfängern angerechnet wird.
Auch im konkreten Fall wandten sich die arbeitslosen Eltern dagegen, dass das Elterngeld als Einkommen berücksichtigt wird: Das benachteilige die Bezieher von Hartz-4-Leistungen und sei ungerecht. Deswegen forderten die Eltern zusätzliche 300 Euro pro Monat.
Doch das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz lehnte die Klage ab (L 6 AS 623/11). Die gesetzliche Grundlage für diese Praxis gelte seit 2011. Der Gesetzgeber habe die Regelung damit begründet, dass der Bedarf des Kinder betreuenden Elternteils und der Bedarf der betreuten Kinder durch die Hartz-IV-Leistungen ausreichend gedeckt sei. Das treffe zu.
Mit dem Elterngeld habe es der Gesetzgeber berufstätigen Eltern erleichtern wollen, sich für ein Kind zu entscheiden. Sie sollten die Möglichkeit bekommen, vorübergehend ihren Arbeitsplatz aufzugeben, um zu Hause das Kind zu betreuen. Ohne Jobverlust und ohne gravierende finanzielle Einbußen.
Diese Funktion des Elterngeldes entfalle bei arbeitslosen Eltern. Deshalb sei es gerechtfertigt, das Elterngeld als Einkommen anzurechnen. Wer Grundsicherung für Arbeitsuchende beziehe, habe keine Arbeit und die werde Hilfeempfängern während der Elternzeit auch nicht zugemutet. Mehr Leistungen ständen ihnen in dieser Zeit aber nicht zu.