"Emma Tiger" als Vorname

Standesbeamter verweigert Beurkundung

onlineurteile.de - Die Eltern wollten für ihre Tochter keinen Allerwelts-Vornamen, nein: "Emma Tiger" sollte ihr kleines Mädchen heißen. Vielleicht schwärmten sie für einen deutschen Schauspieler, der seine in den USA geborene Tochter so genannt hatte. Doch was in Amerika möglich ist, geht hier zu Lande noch lange nicht durch, mussten die Eltern erfahren. Jedenfalls teilte ihnen der Standesbeamte mit, er werde diesen Vornamen nicht ins Geburtenbuch eintragen. "Tiger" sei eine männliche Bezeichnung, trotz der Kombination mit "Emma" bleibe damit das Geschlecht des Kindes unklar.

Die Richter des Oberlandesgerichts Celle waren da anderer Meinung (18 W 9/04). Eltern könnten im Prinzip den Vornamen für ihr Kind frei erfinden - allerdings gebe es Grenzen für diese Freiheit. Namen müssten mit "Sitte und Ordnung" vereinbar sein und dem Kindeswohl entsprechen. Eltern dürften also keine lächerlichen Namen wählen, die später zu Hänseleien führten. Das treffe hier aber nicht zu.

Der Name "Tiger" sei weder anstößig noch geschmacklos. Mit dieser Spezies würden auch keine Eigenschaften verbunden, die das Kind später in der Gesellschaft lächerlich machen würden. Im deutschen Sprachraum heiße das Tier zwar "der Tiger", damit seien aber männliche und weibliche Tiger gemeint. "Tiger" sei also keinem Geschlecht zuzuordnen. Und zusammen mit dem eindeutig weiblichen Vornamen "Emma" - der jeden Zweifel über das Geschlecht des Kindes ausräume -, sei gegen den Vornamen "Tiger" nichts einzuwenden.